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Kanton Solothurn: Privatschulen und staatliche Leistungen
Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.
Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger
Nein.
Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen
Nein.
Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen
Nein.
Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen
Ja. Privatschule für Umsetzung der regionalen Kleinklasse, Einzelfälle im Bereich Sonderpädagogik.
Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone
Nein.
Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen
Ja. Alle Privatschulen verfügen über staatlich anerkannte Betriebsbewilligungen.
Politische Vorstösse
Nein.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (§ 43 Abs. 1 StG-SO)
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Allgemeiner Kinderabzug von CHF 6‘000.- für jedes minderjährige oder in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt.
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Kein zusätzlicher Abzug möglich.