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Kanton Solothurn: Privatschulen und staatliche Leistungen

Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.

Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger

Nein. 

Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen

Nein.

Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen

Nein.

Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen

Ja. Privatschule für Umsetzung der regionalen Kleinklasse, Einzelfälle im Bereich Sonderpädagogik.

Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone

Nein.

Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen

Ja. Alle Privatschulen verfügen über staatlich anerkannte Betriebsbewilligungen.

Politische Vorstösse

Nein.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (§ 43 Abs. 1 StG-SO)

  • Allgemeiner Kinderabzug von CHF 6‘000.- für jedes minderjährige oder in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt.
  • Kein zusätzlicher Abzug möglich.

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