LEITBILD

Leitbild Private Bildung Schweiz PBS

1. Bildungspolitische Vision der PBS

Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes Bildungswesen von der Vorschulstufe bis zur Universität und zum Quartärbereich der Erwachsenenbildung. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit staatlicher und privater Anbieter führt zu einem qualitativ hochstehenden Bildungsangebot. Die bildungspolitische Vision für unser Land fassen wir wie folgt zusammen:

  • Es gibt ein nichtstaatliches Bildungsangebot, das sich einer grossen Nachfrage erfreut. Hier können Internate, international ausgerichtete Schulen, Schulen mit einem alternativen pädagogischen Konzept und Anbieter im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung etc. ihre Stärken an Innovation, Marktnähe und Qualität ausspielen und neue Bildungsmärkte erschliessen.
  • Der Staat akzeptiert Schulen mit privater Trägerschaft als Kooperationspartner oder Mitanbieter neben den staatlichen Schulen. Faire Wettbewerbsbedingungen und Kostenwahrheit zwischen den staatlichen und privaten Bildungsinstitutionen sind dabei Voraussetzung. Wer bei gleicher Qualität und zu tieferen Kosten den Bildungsauftrag erfüllen kann, erhält den Zuschlag.
  • Der Staat setzt Bildungsziele und Rahmenbedingungen der Prüfungsanforderungen fest, den Weg zu diesen Zielen lässt er offen (Methodenfreiheit).
  • Der Staat schafft pädagogischen und wirtschaftlichen Wettbewerb durch neue Finanzierungsformen (Stichworte: Globalbudget gestützt auf einen Leistungsauftrag, Direktzahlungen an die Bildungsnachfragenden, Bildungskonto etc.).
  • Der Dialog mit den wichtigsten Amtsstellen und Organisationen der staatlichen Bildung soll nicht konfrontativ sein. Wir suchen gemeinsame Interessen (zum Beispiel im Bereich der Urheberrechtsabgaben) und kämpfen dann mit staatlicher Unterstützung für wichtige Anliegen der Privatschulen.


2. Kernanliegen PBS

Die PBS vertritt die Anliegen der privaten Bildung der Schweiz in der Öffentlichkeit und gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung in Form von Stellungnahmen, politischen Interventionen, Information und Sensibilisierung von Entscheidungsträger(innen). PBS trägt dazu bei, den guten Ruf des Bildungsstandortes Schweiz mit seinen Privatschulen zu erhalten und zu schützen.


3. Wirtschaftliche Bedeutung der Privatschulen

Rund 90‘000 Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten bzw. Kursbesucher(innen) besuchen Privatschulen.

Nichtstaatliche Schulen bieten rund 8'000 Arbeitsplätze an; das Bildungsangebot erzeugt einen geschätzten Beitrag von über 2 Milliarden Franken ans Bruttoinlandprodukt. Die privaten Bildungsanbieter sind deshalb von grosser wirtschaftlicher Bedeutung.


4. Bildung ist nicht nur eine staatliche Aufgabe

Neben dem Sammelbegriff „Privatschulen“ werden verschiedene andere Bezeichnungen verwendet, wie freie Schulen, nichtstaatliche Schulen. Alle diese Schulen verstehen sich als öffentliche Schulen, da sie mit dem Bildungsauftrag eine öffentliche Aufgabe im Interesse der Gesellschaft wahrnehmen und grundsätzlich allen offen stehen.


5. Innovative Impulse für die Pädagogik

Bildungsangebote mit privatrechtlicher Trägerschaft stellen eine wesentliche Ergänzung und Bereicherung der Schullandschaft in der Schweiz dar. Dank den Gestaltungsmöglichkeiten leisten die Privatschulen innovative Impulse für die Pädagogik.


6. Ergänzende Schulangebote

Als Ergänzung des staatlichen Schulangebotes erfüllen Privatschulen einen wichtigen Bildungsauftrag, indem sie Eltern und Kindern alternative pädagogische Konzepte anbieten, die spezifische Bedürfnisse abdecken. Viele Schülerinnen und Schüler mit beschleunigten oder verlangsamten Lernrhythmen erhalten auf diesem Weg Bildungsangebote, die ihren Möglichkeiten entsprechen.


7. Pädagogischer und rechtlicher Gestaltungsraum

Um ihren Auftrag einer ganzheitlichen Bildung gemäss ihrem spezifischen pädagogischen oder weltanschaulichen Profil zu erfüllen, müssen nichtstaatliche Schulen über einen ausreichenden Gestaltungsraum verfügen. Dies betrifft insbesondere auch das Recht auf Entwicklung eigener Lehrpläne und die Wahl und Entwicklung von Lehrmitteln, die dem eigenen pädagogischen Konzept entsprechen. Entscheidend ist, dass die an den Privatschulen vermittelte Bildung jener an staatlichen Schulen gleichwertig ist, und nicht wie sie vermittelt wird.


8. Privatschulfreiheit

Die Privatschulfreiheit gewährleistet, dass Privatschulen mit eigenem pädagogischen und sozialen Profil auf allen Stufen gegründet, selbständig gestaltet und verwaltet werden können, sowie das Recht der Benutzer und Benutzerinnen private Bildungsangebote frei wählen und besuchen zu können. Private Bildung Schweiz setzt sich dafür ein, dass Vorschriften von Bund und Kantonen über das Privatschulwesen den Kernbereich der Privatschulfreiheit respektieren.