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Kanton Schaffhausen: Privatschulen und staatliche Leistungen

Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.

Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger

Nein. Nur Sonderschulbereich.

Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen

Nein. Nur Sonderschulbereich.

Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen

Ja. Stipendien nach Abschluss obligatorische Schulpflicht.

Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen

Nein.

Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone

Nein.

Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen

Nein.

Politische Vorstösse

Nein.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Art. 37 Abs. 1 StG-SH)

  • Allgemeiner Kinderabzug von CHF 8'400.- für jedes minderjährige oder in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt.
  • Kein zusätzlicher Abzug möglich.

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