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Kanton Schaffhausen: Privatschulen und staatliche Leistungen
Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.
Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger
Nein. Nur Sonderschulbereich.
Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen
Nein. Nur Sonderschulbereich.
Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen
Ja. Stipendien nach Abschluss obligatorische Schulpflicht.
Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen
Nein.
Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone
Nein.
Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen
Nein.
Politische Vorstösse
Nein.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Art. 37 Abs. 1 StG-SH)
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Allgemeiner Kinderabzug von CHF 8'400.- für jedes minderjährige oder in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt.
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Kein zusätzlicher Abzug möglich.