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Kanton Glarus: Privatschulen und staatliche Leistungen
Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.
Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger
Nein. Nur Sonderschulbereich.
Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen
Nein.
Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen
Ja. Ab Sekundarstufe II.
Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen
Nein. Sonderschule des Kantons.
Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone
Nein.
Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen
Ja. Sonderschulen und kaufmännische Berufsschulen.
Politische Vorstösse
Nein.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Art. 33 Abs. 1 StG-GL)
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Allgemeiner Kinderabzug für minderjährige Kinder unter der elterlichen Sorge oder Obhut des Steuerpflichtigen sowie für volljährige Kinder, die in der schulischen oder beruflichen Ausbildung stehen und deren Unterhalt der Steuerpflichtige zur Hauptsache bestreitet, von je CHF 7000.-.
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Zusätzlicher Abzug für jedes Kind, das in der schulischen oder beruflichen Ausbildung steht und sich hierfür ständig am Ausbildungsort ausserhalb des Kantons aufhalten muss und dessen Unterhalt der Steuerpflichtige zur Hauptsache bestreitet, von je CHF 7'000.-.