Home

Kanton Glarus: Privatschulen und staatliche Leistungen

Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.

Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger

Nein. Nur Sonderschulbereich.

Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen

Nein.

Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen

Ja. Ab Sekundarstufe II.

Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen

Nein. Sonderschule des Kantons.

Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone

Nein.

Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen

Ja. Sonderschulen und kaufmännische Berufsschulen.

Politische Vorstösse

Nein.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Art. 33 Abs. 1 StG-GL)

  • Allgemeiner Kinderabzug für minderjährige Kinder unter der elterlichen Sorge oder Obhut des Steuerpflichtigen sowie für volljährige Kinder, die in der schulischen oder beruflichen Ausbildung stehen und deren Unterhalt der Steuerpflichtige zur Hauptsache bestreitet, von je CHF 7000.-.
  • Zusätzlicher Abzug für jedes Kind, das in der schulischen oder beruflichen Ausbildung steht und sich hierfür ständig am Ausbildungsort ausserhalb des Kantons aufhalten muss und dessen Unterhalt der Steuerpflichtige zur Hauptsache bestreitet, von je CHF 7'000.-.

< zur Übersicht