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Kanton Obwalden: Privatschulen und staatliche Leistungen
Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.
Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger
Ja. Sonderschulbereich sowie Stiftschule und Sportmittelschule Engelberg.
Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen
Ja. Lehrmittel für Schüler(innen) aus dem Kanton.
Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen
Ja. Gemäss Stipendienverordnung.
Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen
Ja. Sonderschulen und Stiftschule.
Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone
Nein.
Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen
Ja. Bewilligung und Anerkennung des Bildungsganges resp. des Abschlusses fallen zusammen.
Politische Vorstösse
Nein.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Art. 39 Abs. 1 StG-NW)
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Allgemeiner Kinderabzug von CHF 6‘200.- für jedes minderjährige oder in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt.
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Befinden sich Kinder, für die die Steuerpflichtigen einen Abzug beanspruchen können, nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit noch in schulischer oder beruflicher Vollzeitausbildung und ist der Wohn- oder Aufenthaltsort solcher Kinder aus Gründen der Ausbildung vom Wohnort der Steuerpflichtigen verschieden, so kann für daraus entstehenden Mehrkosten ein zusätzlicher Abzug von pauschal CHF 5‘100.- vorgenommen werden.