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Kanton Graubünden: Privatschulen und staatliche Leistungen

Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.

Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger

Ja. Finanzierung Sportschulen mit Swiss Olympic Label, Mittelschulen falls kantonal anerkannte Bildungsgänge, anerkannte Institutionen der Sonderschulung durch Defizitfinanzierung, ebenfalls Defizitfinanzierung bei Berufsfachschulen und Brückenangeboten.

Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen

Ja. Institutionen der Sonderschulung sowie Investitions- und Betriebsbeitrag und Unterstützung Berufsfachschulen / Brückenangebote mit Leistungsauftrag.

Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen

Ja. Ab Sekundarstufe II. Ausbildung muss mit einem kantonal oder eidgenössischen Abschluss abgeschlossen werden.

Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen

Ja. Sonderschulen, Berufsfachschulen, Brückenangebote.

Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone

Ja. Beitrag Schulträgerschaften pro Schüler an Institution der Sonderschulung, Sportgymnasium Davos und Hochalpines Institut Ftan (private Mittelschulen) werden durch Beiträge der Gemeinden / Region unterstützt.

Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen

Ja. Alle privaten Mittelschulen und Sonderschulen.

Politische Vorstösse

Nein.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Art. 38 Abs. 1 StG-GR)

  • Allgemeiner Kinderabzug von CHF 6'000.- für jedes Kind im Vorschulalter, bzw. CHF 9'000.- für ältere minderjährige Kinder sowie Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung, deren finanziellen Unterhalt der Steuerpflichtige zur Hauptsache bestreitet.
  • Der Abzug erhöht sich auf CHF 18'000.-, wenn sich das Kind während der Woche am Ausbildungsort aufhält.

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