Home

Kanton Basel-Stadt: Privatschulen und staatliche Leistungen

Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.

Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger

Nein. Nur Sonderschulbereich.

Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen

Nein.

Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen

Nein.

Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen

Ja. Sonderschulen, Sprachheilschulen, Heilpädagogische Schulen, Handelsschule KV.

Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone

Ja. Unterstützung von Privatschulen durch freie Eintritte in Museen, Sportanlagen und Basler Zoo. Ausserdem mit Vergünstigungen auf Theaterbesuche.

Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen

Ja. Zwei kantonale Maturitäten anerkannt - Freies Gymnasium Basel und SIS Swiss International School Basel.

Politische Vorstösse

Ja. Motion Brigitta Gerber und Konsorten betreffend "unzureichende Umsetzung des Grossratsbeschlusses vom 22.10.2014 über Fördermassnahmen im Schulgesetz".

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (§ 35 Abs. 1 StG-BS)

  • Allgemeiner Kinderabzug von CHF 7‘800.– pro Steuerjahr für jedes minderjährige, erwerbsunfähige oder in beruflicher Ausbildung stehende Kind.
  • Kein zusätzlicher Abzug möglich.
     

< zur Übersicht