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Kanton Basel-Stadt: Privatschulen und staatliche Leistungen
Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.
Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger
Nein. Nur Sonderschulbereich.
Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen
Nein.
Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen
Nein.
Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen
Ja. Sonderschulen, Sprachheilschulen, Heilpädagogische Schulen, Handelsschule KV.
Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone
Ja. Unterstützung von Privatschulen durch freie Eintritte in Museen, Sportanlagen und Basler Zoo. Ausserdem mit Vergünstigungen auf Theaterbesuche.
Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen
Ja. Zwei kantonale Maturitäten anerkannt - Freies Gymnasium Basel und SIS Swiss International School Basel.
Politische Vorstösse
Ja. Motion Brigitta Gerber und Konsorten betreffend "unzureichende Umsetzung des Grossratsbeschlusses vom 22.10.2014 über Fördermassnahmen im Schulgesetz".
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (§ 35 Abs. 1 StG-BS)
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Allgemeiner Kinderabzug von CHF 7‘800.– pro Steuerjahr für jedes minderjährige, erwerbsunfähige oder in beruflicher Ausbildung stehende Kind.
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Kein zusätzlicher Abzug möglich.