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Kanton Nidwalden: Privatschulen und staatliche Leistungen
Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.
Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger
Nein.
Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen
Nein.
Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen
Nein.
Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen
Nein.
Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone
Nein.
Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen
Nein.
Politische Vorstösse
Nein.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Art. 39 Abs. 1 StG-NW)
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Allgemeiner Kinderabzug von CHF 5‘400.– für jedes minderjährige Kind unter elterlicher Sorge oder Obhut der steuerpflichtigen Person sowie für jedes volljährige Kind in Ausbildung, wenn die steuerpflichtige Person für dessen Unterhalt zur Hauptsache aufkommt.
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Ausbildungsabzug zusätzlich zum Kinderabzug von- CHF 1‘600.–, wenn das Kind ausserhalb des Kantons in schulischer Ausbildung steht; oder- CHF 5‘400.– für das erste Kind, das in schulischer Ausbildung steht und sich hierfür ständig am auswärtigen Ausbildungsort aufhalten muss; und- CHF 7‘600.– für jedes weitere Kind, das in schulischer Ausbildung steht und sich hierfür ständig am auswärtigen Ausbildungsort aufhalten muss.
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Zusätzlich: Betreuungsabzug von CHF 3‘000.– für jedes am Ende der Steuerperiode weniger als 15 Jahre alte Kind.