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Kanton Appenzell Ausserrhoden: Privatschulen und staatliche Leistungen
Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.
Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger
Nein, nur Sonderschulbereich.
Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen
Nein.
Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen
Nein.
Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen
Ja, für 10. Schuljahr.
Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone
Nein.
Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen
Nein.
Politische Vorstösse
Nein.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Art. 38 Abs. 1 StG-AR)
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Kinderabzug für jedes minderjährige Kind unter der elterlichen Sorge oder Obhut der steuerpflichtigen Person: CHF 5‘000.–;
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Kinderabzug für jedes Kind unter der elterlichen Sorge oder Obhut der steuerpflichtigen Person oder für volljährige Kinder, die in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehen: CHF 6‘000.–;
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Ausbildungskosten für jedes Kind unter der elterlichen Sorge oder Obhut der steuerpflichtigen Person oder für volljährige Kinder, die in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehen, soweit sie die steuerpflichtige Person selber trägt und CHF 2‘000.– übersteigen: höchstens weitere CHF 12‘000.–; der Betrag wird um erhaltene Stipendien um minimal CHF 6‘000.– gekürzt.