
Home
Kanton Aargau: Privatschulen und staatliche Leistungen
Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.
Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger
Nein.
Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen
Nein.
Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen
Ja. Für beitragsberechtigte Ausbildungen an anerkannten Privatschulen auf Sekundarstufe II sind Stipendien möglich. Vergleiche § 4 und 8 der Stipendienverordnung.
Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen
Nein.
Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone
Nein.
Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen
Nein.
Politische Vorstösse
Nein.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (§ 42 Abs. 1 lit. a StG-AG)
- Abzug für jedes Kind unter elterlicher Sorge bis zum vollendeten 14. Altersjahr CHF 7‘000.–.
- Abzug für jedes Kind unter elterlicher Sorge bis zum vollendeten 18. Altersjahr CHF 9‘000.–.
- Abzug für jedes volljährige Kind in Ausbildung, für dessen Unterhalt die Steuerpflichtigen zur Hauptsache aufkommen,
CHF 11‘000.–.