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Kanton Uri: Privatschulen und staatliche Leistungen
Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.
Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger
Nein. Nur Sonderschulbereich.
Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen
Nein. Nur Sonderschulbereich.
Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen
Ja. Falls Bildungsgänge an der Schule vom Standortkanton anerkannt, falls Abschluss zu einem anerkannten Diplom führt.
Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen
Nein. Stiftung papilio (Sonderschulbereich).
Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone
Nein.
Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen
Nein.
Politische Vorstösse
Nein.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Art. 41 Abs. 1 StG-UR)
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Allgemeiner Kinderabzug von CHF 8‘000.- für jedes minderjährige oder in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt;
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Zusätzlich:- CHF 4‘300.- Franken für jedes nach der Volksschule in beruflicher oder schulischer Ausbildung stehende Kind mit auswärtiger Verpflegung, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt.- CHF 12‘800.- für jedes nach der Volksschule in beruflicher oder schulischer Ausbildung stehende Kind mit auswärtiger Verpflegung und Unterkunft, für dessen Unterhalt die steuerpflichtige Person sorgt.
In beiden Fällen ist der Abzug um die CHF 15‘000.- übersteigenden Einkünfte des Kindes sowie die ausbezahlten Stipendien zu kürzen. Er wird pro rata gewährt.