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Kanton Thurgau: Privatschulen und staatliche Leistungen

Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.

Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger

Ja. Im Bereich der Volksschule und der Sonderschulen.

Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen

Nein.

Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen

Ja. Für eidgenössisch anerkannte Abschlüsse, Stipendien nur für kostengünstigste Ausbildung, Darlehen für Kosten inkl. Schulgeld.

Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen

Mediamatiker SBW, nationale Elitesportler, Sport KV für Schüler(innen) mit der Swiss Olympic Talent Card, Vorbereitungskurse technischer Kaufmann, Sonderschulen.

Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone

Nein.

Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen

Elitesportschulen, Sport KV, Mediamatiker SBW.

Politische Vorstösse

Nein.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (§ 36 Abs. 2 StG-TG)

  • Allgemeiner Kinderabzug von je CHF 7‘000.- für nicht selbständig besteuerte, für in Ausbildung stehende oder erwerbsunfähige Kinder, für deren Unterhalt der Steuerpflichtige aufkommt. Der Abzug erhöht sich für jedes in Ausbildung stehende Kind nach Vollendung des 16. Altersjahres auf CHF 8‘000.- und nach Vollendung des 20. Altersjahres bis höchstens zum vollendeten 26. Altersjahr auf CHF 10‘000.-.
  • Kein zusätzlicher Abzug möglich.
      

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