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Kanton Appenzell Innerrhoden: Privatschulen und staatliche Leistungen
Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.
Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger
Nein.
Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen
Nein.
Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen
Nein.
Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen
Nein.
Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone
Nein.
Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen
Nein.
Politische Vorstösse
Nein.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Art. 37 Abs. 1 StG-AI)
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Als Kinderabzug CHF 6'000.- für das erste und zweite und CHF 8'000.- für jedes weitere unter der elterlichen Sorge oder Obhut stehende Kind sowie für jedes volljährige, in der beruflichen Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt der Steuerpflichtige zur Hauptsache aufkommt.
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Dieser Abzug erhöht sich um CHF 8'000.- für jedes Kind, das in der schulischen oder beruflichen Ausbildung steht und sich hierfür ständig am auswärtigen Ausbildungsort aufhalten muss oder wenn die Ausbildungskosten im Wesentlichen vom Steuerpflichtigen selbst bezahlt werden müssen. Dabei sind gewährte Stipendien und andere nicht rückzahlbare Ausbildungsbeiträge von den Ausbildungskosten abzuziehen. Der Nachweis für die erbrachten Kosten ist zu erbringen.