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Kanton Appenzell Innerrhoden: Privatschulen und staatliche Leistungen

Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.

Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger

Nein.

Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen

Nein.

Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen

Nein.

Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen

Nein.

Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone

Nein.

Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen

Nein.

Politische Vorstösse

Nein.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Art. 37 Abs. 1 StG-AI)

  • Als Kinderabzug CHF 6'000.- für das erste und zweite und CHF 8'000.- für jedes weitere unter der elterlichen Sorge oder Obhut stehende Kind sowie für jedes volljährige, in der beruflichen Ausbildung stehende Kind, für dessen Unterhalt der Steuerpflichtige zur Hauptsache aufkommt. 
  • Dieser Abzug erhöht sich um CHF 8'000.- für jedes Kind, das in der schulischen oder beruflichen Ausbildung steht und sich hierfür ständig am auswärtigen Ausbildungsort aufhalten muss oder wenn die Ausbildungskosten im Wesentlichen vom Steuerpflichtigen selbst bezahlt werden müssen. Dabei sind gewährte Stipendien und andere nicht rückzahlbare Ausbildungsbeiträge von den Ausbildungskosten abzuziehen. Der Nachweis für die erbrachten Kosten ist zu erbringen.

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