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Kanton Basel-Landschaft: Privatschulen und staatliche Leistungen

Bestandesaufnahme gesetzlicher kantonaler Bestimmungen und aktuelle politische Vorstösse.

Finanzielle Unterstützungsleistungen an private Bildungsträger

Ja. Beiträge in Höhe von jährlich CHF 2'500.- pro Schülerin und Schüler an Schulgeld zugunsten Erziehungsberechtigte.

Andere geldwerte Unterstützungsformen an Privatschulen

Nein. Nur Sonderschulbereich.

Stipendien und zinslose Darlehen an Schüler(innen)/Studierende von Privatschulen

Ja. Für anerkannte Bildungsgänge an Privatschulen.

Leistungsaufträge an Private Bildungsinstitutionen

Ja. Heilpädagogische Schulen, Sprachheilschulen, Audiopädagogischer Dienst, Gehörlosenschule, Tagessonderschule, Psychomotorik Angebote.

Unterstützung von Privatschulen durch Gemeinden und Kantone

Ja. Gemeinde Arlesheim bezahlt Unterstützungsbeiträge an Schulgeld.

Staatliche Anerkennung von Privatschulen bzw. Ausbildungsabschlüssen an Privatschulen

Ja. Sekundarschulen anerkannt, keine anerkannte Hausmaturitäten.

Politische Vorstösse

Nein.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (§ 34 Abs. 4 StG-BL)

  • Kein zusätzlicher Abzug möglich. Für jedes minderjährige, erwerbsunfähige oder in beruflicher Ausbildung stehende Kind wird automatisch eine Reduktion des Einkommens-Steuerbetrages um CHF 750.- vorgenommen.

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